Information & Termine
Im Sinne der Tierkennzeichnungs- und Registrierungsverordnung (EU Verordnung: (EU) 2021/963 DER KOMMISSION vom 10. Juni 2021), sind alle ab dem 1. Juli 2009 geborenen Equiden innerhalb eines Jahres ab Geburtsdatum zu identifizieren. Der Tierhalter ist für die rechtzeitige Kennzeichnung selbst verantwortlich.
Wie erfolgt die Kennzeichnung?
Zuchtpferde in Österreich werden mittels Rassebrand + DNA-Typisierung (Haarprobe) gekennzeichnet. Danach wird für diese Tiere ein Equidenpass (Originaldokument innerhalb eines Jahres) erstellt.
Alle anderen Equiden (mit unbekannter Abstammung) werden mittels Transponder gekennzeichnet und erhalten natürlich ebenfalls einen Equidenpass.
Fohlen - selbst vermarktet:
Diese brauchen keinen Rassebrand und auch keinen Pferdepass, wenn sie unmittelbar vom Geburtsbetrieb zum Schlachtbetrieb (nicht über Händler) verbracht werden und nicht älter als 12 Monate sind. Begleitdokument ist erforderlich. Die vollständig ausgefüllte Abfohlmeldung ist beim Pferdezuchtverband abzugeben, damit das Fohlen auch im Zuchtprogramm eingetragen werden kann (wichtig für die ÖPUL Förderung). Ansonsten ist das Fohlen nicht registriert.
Gebühr:
lt. Gebührenordnung bei den vereinbarten Terminen und Standorten der Pferdezuchtvereine bzw. des LPZV zu entrichten.
Pferdekennzeichnung - Fohlen
(Brennen, Genotypisierung, Pferdepass) Euro 60,00
Pferdekennzeichnung - ab Jährling
(Brennen, Genotypisierung,
Abstammungskontrolle, Pferdepass) Euro 120,00
Die Termine sind in Absprache mit dem Pferdezuchtverein festgelegt. Der Ansprechpartner ist der Pferdezuchtverein.Dort bekommen Sie auch die Information zu den Standorten. Es müssen ausnahmslos alle Stutfohlen und Hengstfohlen registriert und gekennzeichnet werden. Die vollständig ausgefüllte Abfohlmeldung ist bei der Fohlenkennzeichnung abzugeben.