28. Kärntner Noriker Elitefohlenauktion
Samstag, 13. September 2025
Ankaufsbeihilfe für förderfähige Stutfohlen!
Auch heuer gibt es die Ankaufsbeihilfe für förderfähige Stutfohlen laut den Richtlinien der Landwirtschaftskammer Kärnten.
Für förderfähige Stutfohlen kann bei allen drei Versteigerungsterminen die Ankaufbeihilfe laut Durchführungserlass beantragt werden. Die Mutter des förderfähigen Stutfohlens muss Hengstmutter und mit einer Wertnote von mindestens 7,50 in eine Hauptabteilung des Zuchtbuchs eingetragen sein. Förderfähige Stutfohlen werden bereits im Katalog ausgewiesen.
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Noriker Landesfohlenschau 2025
PRÄMIERUNG ALS ELITEFOHLEN IM ZUGE DER LANDESFOHLENSCHAU
Die Musterung als Elitefohlen steht nicht im Zusammenhang mit der Ankaufsbeihilfe laut Durchführungserlass (förderfähige Zuchttiere sind im Katalog ausgewiesen)!
Im Rahmen der Elitefohlenauktion findet heuer die Landesfohlenschau für Stutfohlen statt. Dadurch gibt es für jeden Züchter die Möglichkeit sein Stutfohlen zu präsentieren. Also auch für Stutfohlen gedacht, die selbst aufgezogen und nicht verkauft werden sollen. Stutfohlen, die für die Elitefohlenauktion (Versteigerung) angemeldet werden, nehmen automatisch an der Fohlenschau teil. Es besteht aber auch die Möglichkeit sich nur für die Landesfohlenschau anzumelden. Anmeldeformulare für die Fohlenschau finden Sie auf unserer Homepage.
SIEGERPRÄMIEN FÜR DIE TOP 10
Anlässlich der Landesfohlenschau 2025 gibt es Siegerprämien für die besten zehn Stutfohlen!
1. Platz – € 400,-
2. Platz – € 300,-
3. Platz – € 200,-
Platz 4 bis 10 – jeweils € 100,-