Zuchtprogramm Haflinger NEU - Anforderungen an Hengste

Zuchtprogramm Haflinger NEU – Was gilt es besonders zu beachten?



Die Mitgliedsverbände der ARGE Haflinger Österreich haben in den letzten eineinhalb Jahren die Zuchtprogramme überarbeitet und den sich laufend ändernden rechtlichen Vorgaben angepasst.

Das Zuchtziel, die Selektionskriterien und die Selektionsmaßnahmen in der österreichischen Haflingerzucht sind weitestgehend konstant geblieben, denn bei der Umsetzung von Zuchtprogrammen ist Kontinuität sehr wichtig! Die österreichische Haflingerzucht verfolgt sehr strenge Qualitätsstandards und befindet sich im internationalen Vergleich auf einem sehr hohen Niveau.

Für Züchter, die Zuchttiere nicht österreichischer Herkunft im Rahmen des Zuchtprogramms einsetzen wollen, ist es daher besonders wichtig, dass besonderes auf die Vergleichbarkeit der Leistungskriterien und die Anerkennung im Rahmen des Zuchtprogramms wert gelegt wird.

Die genauen Bestimmungen und die exakten Regelungen in den einzelnen Länderprogrammen finden Sie unter www.pferdezucht-austria.at.


Was gilt es nun speziell bei Anpaarungen zu berücksichtigen?

Grundsätzlich sollten die Eltern des zu erwartenden Fohlens, also Stute und Hengst als Paarungspartner, die Anforderungen für die Teilnahme am Zuchtprogramm in den jeweiligen Hauptabteilungen erfüllen.

Konkret bedeutet dies, dass die Stute entweder in das Haupt- oder Prämienstutbuch eingetragen ist oder dies bis spätestens zum Zeitpunkt der Fohlenregistrierung sein muss. Andernfalls kann das Fohlen bei der Registrierung nur mittels Transponder gekennzeichnet und seinerseits in keine über die Grundabteilung der Rasse Haflinger hinausgehende Abteilung im Zuchtbuch eingetragen werden.

Wenn der Hengst nur im Grund-, Basis- oder Testhengstbuch eingetragen ist bzw. bei nicht in Österreich registrierten und eingetragenen Hengsten nur die vergleichbaren Kriterien für diese Eintragung vorliegen, so kann das Fohlen ebenfalls nur bedingt registriert werden.



In den konkreten Fällen bedeutet dies folgende Vorgangsweisen:

Vater im Grundbuch:
Das Fohlen wird bei der Registrierung nur mittels Transponder gekennzeichnet und kann seinerseits in keine über die Grundabteilung der Rasse Haflinger hinausgehende Abteilung im Zuchtbuch eingetragen werden.

Vater im Testhengstbuch:
Der Vater hat zwar eine Hengstanerkennung/Körung, aber keine positive Hengstleistungsprüfung (30-Tage-Test) gemäß Zuchtprogramm abgelegt. Das Fohlen wird mittels Rasse- und Nummerbrand gekennzeichnet und in das Grundbuch eingetragen. Weibliche Nachkommen können durch das Ablegen einer Leistungsprüfung (Feld- oder Stationsprüfung) mit der Mindestnote 6,50 die fehlende Leistungsprüfung des Vaters kompensieren und nach erfolgreicher Exterieurbeurteilung in das Hauptstutbuch eingetragen werden. Männliche Nachkommen können über das Grundbuch hinaus nicht weiter aufsteigen.

Vater im Basishengstbuch:
Der Vater ist in ein Haupthengstbuch eines anderen anerkannten Zuchtbuches der Rasse Haflinger oder einer vergleichbaren Abteilung eingetragen, erfüllt aber die Mindestanforderungen zur Eintragung in das Test- bzw. Haupthengstbuch der ARGE Haflinger Österreich nicht.

Das Fohlen wird mittels Rasse- und Nummernbrand gekennzeichnet und in das Grundbuch eingetragen. Weibliche Nachkommen können durch das Ablegen einer Leistungsprüfung (Feld- oder Stationsprüfung) mit der Mindestnote 6,50 die fehlende Leistungsprüfung des Vaters kompensieren und müssen bei der Exterieurbeurteilung die Mindestnote 7,50 erreichen, um in das Hauptstutbuch eingetragen zu werden. Männliche Nachkommen können über das Grundbuch hinaus nicht weiter aufsteigen.



Diese Regelungen sollten bereits bei den Anpaarungen im Frühjahr 2022 berücksichtigt und dabei besonders beachtet werden, dass der Standort des Hengstes keine Rolle spielt! Eine Leistungsprüfung des Hengstes ist für die vollständige Anerkennung des Fohlens in Österreich auch erforderlich, wenn der Hengst beispielsweise in einem nicht österreichischen Zuchtverband gekört ist, dort deckt und die Stute trächtig gekauft wurde. Diese Regelungen gelten auch bei einer Belegung der Stute durch Natursprung, Frisch- oder Tiefgefriersamenübertragung sowie bei einem Ankauf eines noch nicht eingetragenen Zuchttiers (z.B. Fohlen).



Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Landespferdezuchtverband oder bei der ARGE Haflinger Österreich!

Wir wünschen Ihnen weiterhin viel Erfolg sowie alles Gute in der Haflingerzucht!


Ing. Manfred Lientschnig eh., Obmann

Dipl.-Ing. Johann Wieser eh., Zuchtkoordinator

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