Live-Webinar - Einstieg in das Zuchtportal ab 15.01.2025
Fragen zum Login und den Einstieg in das Zuchtportal oder zu den verschiedenen Funktionen?
Gleich Termine vormerken und an einem Live-Webinar teilnehmen. Das Webinar findet via Zoom statt (max. 100 Personen, "first come").
Mi, 15.01. 19:00 – 19:30 Uhr
Di, 21.01. 19:00 – 19:30 Uhr
Di, 04.02. 19:00 – 19:30 Uhr
Mi, 12.02. 19:00 – 19:30 Uhr
Mi, 26.02. 19:00 – 19:30 Uhr
Mi, 12.03. 19:00 – 19:30 Uhr
Den Teilnehmerlink für das Live-Webinar findet ihr unter:
https://www.pferdezucht-austria.at/main.asp?kat1=96&kat2=643&NID=19052&DDate=23122024
TERMINE VOLLVERSAMMLUNGEN Pferdezuchtvereine 2025
Die Termine für die Vollversammlungen im Frühjahr 2025 sollen von Jänner bis zur ordentlichen Generalversammlung des Landes-Pferdezuchtverband Kärnten am 04.04.2025 stattfinden. Termine können bereits hinterlegt werden.
Unten beigefügt findet ihr eine Liste mit den bereits fixierten Terminen um Terminkollisionen zu vermeiden und zu ermöglichen, dass der LPZV Kärnten mit seinen Vertretern an jeder Vollversammlung teilnehmen kann. Wir bitten somit um Absprache mit dem Büro des LPZV.
STUTENPRÄMIE 2024
Liebe Züchter!
Die Anträge für die Stutenprämie 2024 wurden an die uns bekannten Förderwerber mit landwirtschaftlicher Betriebsnummer ausgeschickt!
Solltet ihr eine Stute gedeckt oder besamt haben & dafür keinen Antrag erhalten haben, könnt ihr den unten beigefügten Antrag verwenden und diesen mit dem Deck- oder Besamungsschein an die dort angeführte Adresse schicken!
Bei Fragen sind wir natürlich gerne erreichbar!
Meldung des Aufenhaltes von Equiden - VIS Meldungen
Im Jahr 2021 wurde mit einer europaweiten Durchführungsverordnung VO (EG) 2021-963 die Kennzeichnung von Equiden neu geregelt. Neben grundlegenden Änderungen im Hinblick auf die Dokumentation von Arzneimittelanwendungen durch die Tierärzte und der Neugestaltung des Pferdepasses ist auch eine Bewegungsdatenbank für Pferde und Pferdeartige (Ponys, Esel, Zebras und deren Kreuzungen) einzurichten.
Diese Datenbank zur Meldung des Aufenhaltes ist in Österreich beim VIS – Verbrauchergesundheitsinformationssystem eingerichtet. Bis Jahresende 2022 ist nun jeder Halter verpflichtet, seinen Pferdebestand im VIS zu melden. Grundvoraussetzungen hierfür sind ein bestehender VIS-Zugang und die Registrierung des zu meldenden Pferdes in der österreichischen Equidendatenbank. Die Meldeverpflichtung ist unabhängig davon, ob der Halter auch Besitzer oder Eigentümer der Equiden ist! Österreichische Zuchtpferde sind im Regelfall in der Equidendatenbank registriert.
Vielen Dank für die Erstellung des Merkblattes an Frau DI Sandra Pfuner, LK Salzburg und DI Johann Wieser, LPZV Salzburg.